Im Wald ist Hilfe oft weit weg: Der Handyempfang fehlt, die Zufahrt ist schmal, der Unfallort lässt sich schwer beschreiben. Wer dann erst überlegen muss, wo der nächste Treffpunkt ist und welche Nummer gilt, verliert Zeit. Deshalb sollen Arbeitsauftrag und Notfallorganisation vor dem ersten Schnitt feststehen, nicht erst im Ernstfall.
Dieser Ratgeber fasst zusammen, was die EKAS-Richtlinie zu Forstarbeiten dazu sagt, was in einen Arbeitsauftrag gehört und wie die Rettungskette Schritt für Schritt aussieht.
Was die Vorschriften verlangen
Grundlage ist die EKAS-Richtlinie Nr. 2134 «Richtlinie Forstarbeiten» (Stand 27. Juni 2025). Die hier genannten Anforderungen betreffen Forstarbeiten mit besonderen Gefahren. Dazu zählen laut Ziffer 5.1.3 unter anderem Arbeiten mit der Motorsäge, Fällen und Aufrüsten, maschinelle Holzbringung, Arbeiten mit Seilsicherung und das Führen von Baumaschinen.
Die wichtigsten Punkte:
- Arbeitsvorbereitung (Ziffer 5.2.2): Vor Forstarbeiten mit besonderen Gefahren sind Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel und Arbeitsplatzgestaltung unter Berücksichtigung der Risiken schriftlich festzulegen. Als Beispiele nennt die Richtlinie Organisationsskizzen, schriftliche Arbeitsaufträge und Notfallpläne.
- Notfallplan (Ziffer 5.2.4): Solche Arbeiten dürfen laut Richtlinie nur ausgeführt werden, wenn ein schriftlicher, an die Verhältnisse angepasster Notfallplan am Arbeitsplatz vorhanden ist. An jedem Arbeitsplatz müssen funktionstüchtige Alarmierungsgeräte bereitstehen.
- Rettung nicht gewährleistet (Ziffer 5.2.4): Ist die Rettung aus der Luft oder über Fuss- und Fahrwege nicht gewährleistet (z. B. durch Nebel, Schnee, Sturm oder Nacht), sind die Arbeiten einzustellen.
- Erste Hilfe (Ziffer 5.2.4): Wer solche Arbeiten ausführt oder überwacht, braucht eine Ausbildung in Erster Hilfe. Das Verhalten im Notfall ist periodisch zu instruieren.
- Alleinarbeit (Ziffer 5.2.5): Hilfe muss gewährleistet sein. Sicht-, Ruf- oder Funkverbindung muss gewährleisten, dass eine allein arbeitende Person nach einem Unfall oder in einer kritischen Situation rechtzeitig Hilfe erhält.
- Funk (Ziffer 5.2.19): Beim Fällen und Aufrüsten sowie bei der maschinellen Holzbringung ist die Verständigung in der Regel mit Funk sicherzustellen. Vor Arbeitsbeginn ist eine Funktionskontrolle des Kommunikationsmittels vorzunehmen und eine unmissverständliche Funksprache zu vereinbaren.
Die Suva stellt dafür das Formular 88216 «Arbeitsauftrag und Notfallorganisation im Forst» bereit (Stand Dezember 2021, 2 Seiten). Die Richtlinie schreibt dieses Formular nicht vor. Es ist ein Hilfsmittel, das die geforderten Punkte abdeckt.
Was in einen Arbeitsauftrag gehört: Checkliste
Das Suva-Formular gliedert den Arbeitsauftrag so:
- Was, wo, wozu? Holzschlag, Ort, Zweck
- Wie, womit? Arbeitsverfahren und Mittel
- Wie viel? Hiebsmenge
- Wann? Beginn und Ende
- Wer? Gruppenchef/-in, Mitarbeitende, Berufsbildner/-in, Lernende
- Besondere Gefahren: Absturz, Strasse/Verkehr, Steinschlag, Drittpersonen, Totholz, kein Handyempfang, Stromleitung, Weiteres
- Massnahmen gegen diese Gefahren und Ausweicharbeiten
- Organisations- und Schlagskizze mit Fällrichtung, Lagerplätzen, Rückegassen, Seillinien, Absperrungen und örtlichen Besonderheiten (Wegrechte, Leitungen, Naturschutz)
Das Formular hält fest: Die Notfallorganisation muss schriftlich vorliegen, allen bekannt sein und täglich überprüft werden (Witterung, Sicht, Zufahrt).
Notfallorganisation und Rettungskette: Schritt für Schritt
1. Rettungspunkte vorab festlegen. Das Formular verlangt zwei Angaben: für die Luftrettung die Koordinaten der Mitte des Holzschlags, für die Bodenrettung einen Treffpunkt («T-Punkt») mit Ortsbezeichnung und Koordinaten. Ein guter Treffpunkt ist laut einem Fachartikel auf waldwissen.net (Wettmann et al., 2010) markant, gut auffindbar und hat eine gute Zufahrt.
2. Nächste Hilfe eintragen. Nächste Arztpraxis und nächstes Spital stehen auf dem Auftrag, ebenso die Notfallnummern: Rega 1414, Sanität 144, allgemeiner Notruf 112, Feuerwehr 118, Polizei 117, Vergiftungen 145.
3. Erreichbarkeit prüfen. Vor Arbeitsbeginn ist eine Funktionskontrolle des Funkgeräts vorgeschrieben (Ziffer 5.2.19). Prüfe auch, ob dein Handy Empfang hat: «Kein Handyempfang» ist auf dem Suva-Formular eine der besonderen Gefahren. Kreuzt du sie an, trägst du im Feld «Massnahmen» ein, was ihr dagegen tut.
4. Erste Hilfe sicherstellen. Wer Forstarbeiten mit besonderen Gefahren ausführt oder überwacht, braucht eine Ausbildung in Erster Hilfe, und das nötige Erste-Hilfe-Material muss verfügbar sein. Das Verhalten im Notfall ist periodisch zu instruieren (Ziffer 5.2.4).
5. Alarmieren. Das Formular führt die Notfallmeldung mit sieben Fragen: Wer meldet? Was ist passiert? Wann? Wo ist die verletzte Person? Wie viele Personen sind betroffen? Weitere Gefahren, gefährliche Stoffe? Wie bin ich erreichbar?
Die Rega empfiehlt, sie über 1414 oder die Rega-App zu alarmieren, wenn sofortige Hilfe durch einen Rettungshelikopter nötig ist. Als Beispiele nennt sie unter anderem unwegsames Gelände und Fälle, in denen ärztliche Hilfe vor Ort nötig ist, etwa Sturz aus grosser Höhe, mehrere Verletzte oder eingeklemmte Personen. Als Ortsangabe nennt sie Koordinaten (z. B. per GPS oder Handy), Kanton, Ortschaft, Flurname und markante Punkte.
6. Retter einweisen. Beim Konzept mit Treffpunkten betreut eine Person die verletzte Person, eine weitere holt die Retter am Treffpunkt ab und lotst sie zur Unfallstelle (waldwissen.net). Für einen Helikopter nennt die Rega einen hindernisfreien Landeplatz von 25 × 25 m, etwa 100 m von der Unfallstelle entfernt, ohne Kabel und Leitungen.
7. Täglich neu beurteilen. Nebel, Schnee, Sturm oder eine blockierte Zufahrt verändern die Rettungslage. Ist die Rettung nicht gewährleistet, sind die Arbeiten einzustellen (Ziffer 5.2.4).
Papier oder digital: Vor- und Nachteile
| Papier (z. B. Suva-Formular) | Digital | |
|---|---|---|
| Vorteile | Kostenlos, sofort einsetzbar, funktioniert ohne Akku und Empfang | Koordinaten und Treffpunkte direkt auf der Karte, einfaches Teilen mit Beteiligten, Planung wiederverwendbar |
| Nachteile | Koordinaten von Hand übertragen, Änderungen aufwendig, Ablage und Weitergabe mühsam, Blätter werden nass oder gehen verloren | Braucht Gerät und Akku, Einarbeitung, je nach Lösung Kosten und Empfang |
Möglich ist auch eine Kombination: digital planen und einen Ausdruck als Reserve mitnehmen. Die Richtlinie spricht von einem «schriftlichen» Notfallplan am Arbeitsplatz. Ein bestimmtes Format nennt sie in den hier gelesenen Ziffern nicht. Kläre im Zweifel mit deiner Branchenlösung (z. B. SylvaTOP) oder der Suva, ob eine digitale Version genügt.
So hilft ForstControl
Die Erweiterung «Notfall- und Eingriffsplanung» bringt Planung und Notfallinformationen auf eine Karte. Laut ForstControl lassen sich damit unter anderem:
- Notfalltreffpunkte für Boden und Luft definieren
- Einsatzgebiet, Gefahrenzonen und Absperrmassnahmen einzeichnen
- Notfallkontakte hinterlegen und zuweisen
- Abnahmeprotokoll und Sortimentsliste führen
- die Planung mit einem anderen Betrieb teilen
Die Erweiterung kostet CHF 276 pro Jahr (exkl. MwSt.) und setzt die Business-Lizenz voraus.
Häufige Fragen
Ist ein schriftlicher Arbeitsauftrag im Forst Pflicht?
Die EKAS-Richtlinie 2134 verlangt in Ziffer 5.2.2, dass Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel und Arbeitsplatzgestaltung vor Forstarbeiten mit besonderen Gefahren schriftlich festgelegt werden. Den schriftlichen Arbeitsauftrag nennt sie dabei als Beispiel, neben Organisationsskizzen und Notfallplänen. Ein schriftlicher Notfallplan am Arbeitsplatz ist laut Ziffer 5.2.4 Voraussetzung.
Muss ich das Suva-Formular 88216 verwenden?
Nein. Die Richtlinie nennt das Formular nicht. Es ist ein Hilfsmittel der Suva, das Arbeitsauftrag und Notfallorganisation auf zwei Seiten abdeckt.
Was gehört in eine Notfallmeldung?
Wer meldet, was passiert ist, wann, wo die verletzte Person ist, wie viele Personen betroffen sind, weitere Gefahren und deine Erreichbarkeit. So führt es das Suva-Formular auf.
Wann muss ich die Arbeit einstellen?
Wenn die Rettung nach Notfallplan aus der Luft oder über Fuss- und Fahrwege nicht gewährleistet ist, etwa bei Nebel, Schnee, Sturm oder in der Nacht (Ziffer 5.2.4).
Darf ich im Wald allein arbeiten?
Forstarbeiten mit besonderen Gefahren dürfen laut Ziffer 5.2.5 nur ausgeführt werden, wenn Hilfe gewährleistet ist. Sicht-, Ruf- oder Funkverbindung muss gewährleisten, dass du nach einem Unfall oder in einer kritischen Situation rechtzeitig Hilfe erhältst. Allein arbeiten darf, wer geschützt in einer geprüften Kabine sitzt (z. B. Forwarder oder Vollernter). Dann ist eine periodische Überwachung sicherzustellen.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die geltenden Vorschriften und die Angaben von Suva und EKAS.
Quellen
Alle abgerufen am 26.10.2026.
- EKAS-Richtlinie Nr. 2134 «Richtlinie Forstarbeiten», Stand 27.06.2025, Ziffern 5.1.3, 5.2.2, 5.2.4, 5.2.5, 5.2.19 – suva.ch
- EKAS-Mitteilung zur Überarbeitung der Richtlinie 2134, 20.08.2025 – ekas.admin.ch
- Suva, Formular «Arbeitsauftrag und Notfallorganisation im Forst», 88216.d, Stand Dezember 2021 – suva.ch/88216.d
- Rega, Merkblatt «Alarmierung Rettungshelikopter» – rega.ch (PDF)
- waldwissen.net, «Notfallsituation bei Holzerntearbeiten – schnelle Rettung ist lebenswichtig» (Wettmann et al.; Originalartikel in WaldHolz 2010, online 11.01.2011; ältere Richtliniennummerierung) – waldwissen.net
- Suva, «Gefahren bei Forstarbeiten im Wald erkennen» (Hinweis auf Branchenlösung Forst / SylvaTOP) – suva.ch
- ForstControl, Notfall- und Eingriffsplanung – forstcontrol.com/notfallplanung
- ForstControl, Preise (Erweiterungen) – forstcontrol.com/preise



